Kosten bei einem Schulbesuch
Die Montessori-Schule Augsburg ist eine freie Schule mit hohem Qualitätsanspruch. Wir erhalten zwar staatliche Zuschüsse, diese decken jedoch nur die Kosten ab, die auch an staatlichen Schulen entstehen – und auch dies nur teilweise. Unverzichtbare Bestandteile unseres pädagogischen Konzepts, etwa die pädagogische Zweitkraft in jeder Klasse, viele Differenzierungsstunden oder das hochwertige Montessori-Material müssen über das Schulgeld finanziert werden.
Schulgeld
Schulgeld
Zur Finanzierung unserer Schule benötigen wir neben den staatlichen Zuschüssen das Schulgeld. Die notwendige Höhe des Schulgelds wird jedes Jahr über einen Finanzplan errechnet und von Geschäfts-führung und Aufsichtsrat gemeinsam festgelegt.
Unser neues Schulgeldmodell sieht vor, das Schulgeld über ein Bieterverfahren in zwei Runden zu bestimmen. Wenn über dieses Verfahren nicht das notwendige Schulgeld erreicht wird, ist das Bieter-verfahren gescheitert. Das Schulgeld wird dann durch ein festgelegtes Modell, das sich vor allem nach dem zu versteuernden Einkommen bemisst bestimmt.
Bieterverfahren:
Im Bieterverfahren bietet jede Familie ein für sie leistbares Schulgeld. Wenn die Gebote von allen Fa-milien ausreichend sind, um das festgelegte notwendige gesamte Schulgeld zu erreichen, ist das Bie-terverfahren erfolgreich. Das Bieterverfahren sieht dafür zwei Runden vor. Sollte das Ziel nach Abgabe der Gebote in Runde 1 noch nicht erreicht sein, werden alle Familien über das Ergebnis und die Diffe-renz zum notwendigen Schulgeld informiert. Alle Familien geben dann in Runde 2 nochmal ein neues Gebot ab. Das Bieterverfahren scheitert, wenn auch in der zweiten Runde nicht genug Schulgeld zu-sammenkommt.
Einstufungsverfahren: Schulgeldermittlung nach zu versteuerndem Einkommen
Bei diesem Verfahren wird das Schulgeld nach dem zu versteuernden Einkommen bemessen, das die Erziehungsberechtigten bzw. die Vertragspartner gemeinsam erzielen.
Es werden Einkommensgruppen gebildet, nach denen sich das Schulgeld bemisst. Je höher das Ein-kommen, desto höher ist das Schulgeld. Das Schulgeld liegt derzeit in einer Spanne von 250 Euro für die niedrigeren Einkommensgruppen und 410 Euro für die höchste Einkommensgruppe.
Reduzierungsmöglichkeiten beim Einstufungsverfahren:
Sollte es Familien nicht möglich sein das Mindestschulgeld von derzeit 250 Euro pro Monat zu bezahlen, können sie auf Antrag eine Schulgeldreduzierung erhalten.
Einmalige Gebühren
Aufnahmegebühr
Als Aufnahmegebühr werden 300,00 € erhoben, womit im Wesentlichen die Kosten des Auswahl- und Aufnahmeverfahrens abgegolten werden.
Investitionsbeitrag
Neue Familien beteiligen sich mit einmalig 750,00 € an den Investitionskosten der Schule, um für die Kinder optimale Lernbedingungen zu schaffen. Dieser Beitrag fällt nur bei der Anmeldung des ersten Kinds einer Familie an, bei jedem weiteren Kind entfällt dieser Beitrag.
Einmaliges Darlehen
Bei Vertragsbeginn ist ein Darlehen von 1.500,00 € zu hinterlegen. Dieser Betrag wird nach Vertragsende zinslos zurückerstattet.
Weitere Kosten
Mittagessen
Teil des pädagogischen Konzepts ist das gemeinsame Mittagessen. Wir bieten den Kindern ein vegetarisches Essen in Bio-Qualität an.
Bis zur 8. Jahrgangsstufe ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend.
- Grundschule (Jgst. 1–4): 602 Euro pro Schuljahr in 4 Raten
- Hauptschule (ab Jgst. 5): 694 Euro pro Schuljahr in 4 Raten
Umgelegt auf durchschnittlich 185 Schultage liegt ein Mittagessen für Grundschüler/-innen bei 3,25 €, für Hauptschüler/-innen bei 3,75 €.
Nachmittagsbetreuung
Die Betreuung in unserer Freien Gruppe der Offenen Ganztagsschule und alle Angebote, die der intensiven Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen dienen, ist gebührenfrei. Für darüber hinausgehende Angebote wie z. B. weitere Fremdsprachen, Sport-und Instrumentalangebote werden Gebühren erhoben.
Klassenkasse
Für Schulmaterial (Hefte etc.) sowie für die anfallenden Kosten bei den Going-Outs werden derzeit 50,00 € pro Jahr in die Klassenkasse entrichtet.