Wenn ein/e Schüler*in aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, muss der Unterricht trotzdem besucht werden. Wenn der Sportunterricht am Rande des Schultages stattfindet (in der Früh oder am Nachmittag), kann ein/e Schüler*in der Klassen 6-10 diesem fernbleiben, sofern bereits am Vortag der Schule ein ärztliches Attest vorliegt.