Krankmeldungen können auf mehreren Wegen abgegeben werden:

Bitte beachtet, dass uns die Krankmeldung bis 07.30 Uhr am Krankheitstag vorliegen muss.

Grundsätzlich herrscht in Bayern und damit auch an unserer Schule Schulpflicht.
Daher ist es nicht generell möglich, ein Geschwisterkind früher mitzunehmen oder später zu bringen, wenn dies bei einem anderen Kind nötig ist.
Wir sind uns bewusst, dass sich dadurch für euch ein Mehraufwand oder auch Betreuungsprobleme ergeben können.
Wir bitten euch aber darum, zunächst nach anderen Lösungen zu suchen.
Erst wenn ihr keine andere Lösung findet, geht bitte mit uns ins Gespräch, ob es eine Ausnahmeregelung geben kann.
Hierbei spielen dann Faktoren wie der Zeitpunkt am Tag oder das Alter der Kinder eine entscheidende Rolle.

Abmeldungen von ANA können wegen unserer Dokumentationspflicht ausschließlich schriftlich per E-Mail und nicht per Messenger oder mündlich übermittelt werden können. Abmeldungen sollten bitte wann immer möglich zu den regulären Zeiten erfolgen:

  • Zu Schulende
  • um 14 Uhr
  • um 15:30 Uhr

Bei Abmeldungen von ANA muss ein wichtiger Grund angegeben werden. Leider sind die Regeln bei der Offenen Ganztagsschule nicht so frei, wie sie wir uns wünschen würden. Sobald ein Kind für die OGTS angemeldet ist, besteht an diesen Nachmittagen Schulpflicht wie am Vormittag. Abmeldungen sind Prüfungsgegenstand seitens der Regierung und wir müssen deshalb streng mit Abmeldungen umgehen.

Mögliche Gründe für eine Befreiung sind z. B.:

  • Ein Arzttermin
  • Wichtige Familienfeiern
  • Psychosoziale, emotionale oder körperliche Überlastung des Kindes, die einem langen Schulbesuch temporär entgegensprechen  (vor allem bei kleineren Kindern)
  • Wenn ein Kind aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen (z. B. aus einem Infekt kommend) noch etwas Ruhe braucht
  • Vereinssport
  • Gründe der Schülerbeförderung:
    • wenn Familien in abgelegenen Gebieten wohnen und das Kind aufgrund von Ausfällen des ÖPNV Probleme hat nach Hause zu kommen
    • wenn das Kind von den Eltern abgeholt werden muss und diese es ausnahmsweise nicht anders einrichten können.
    • Wenn das Kind mit einem Freund / einer Freundin nach Hause fährt und dessen Unterricht am betreffenden Tag zu einer anderen Zeit endet

Eure schriftliche Versicherung reicht uns dabei aus, wir brauchen keine für den Grund.

Keinen Grund stellt z. B. fehlender Betreuungsbedarf, oder pauschal „ein wichtiger Termin“ dar. Wichtige Termine müssen erklärt werden.

Um eine Schulbefreiung zu beantragen, schreibt ihr bitte mindestens 3 Tage vor dem gewünschten Befreiungstermin (Wichtig! Wir brauchen Zeit für die Bearbeitung und einen Tag vor der gewünschten Befreiung müssen noch alle betroffenen Pädagog*innen informiert werden) eine E-Mail an die Schulleitung. Bitte nennt in eurer E-Mail den Grund für die Befreiung, das Datum und die Uhrzeit, ab wann die Befreiung gelten soll. Dieses Vorgehen gilt für jede Art der Schulbefreiung, auch für die Befreiung vom Sportunterricht, jedoch nicht für ANA-Angebote (siehe hierzu eigene Frage in den FAQ).

Generell ist ab dem 6. Fehltag ist ein ärztliches Attest (nicht von Heilpraktiker*innen) notwendig, das bei der Klassenlehrkraft oder im Sekretariat abgegeben werden muss. Eine Ausnahme dabei bilden die Wochen vor und nach Schulferien. Hier bedarf es eines Attestes ab dem 4. Schultag. Bei einer auffälligen Anhäufung von Krankheitstagen kann die Schulleitung über eine Attestpflicht verfügen.

Wenn ein/e Schüler*in aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, muss der Unterricht trotzdem besucht werden. Wenn der Sportunterricht am Rande des Schultages stattfindet (in der Früh oder am Nachmittag), kann ein/e Schüler*in der Klassen 6-10 diesem fernbleiben, sofern bereits am Vortag der Schule ein ärztliches Attest vorliegt.