Trägerschaft: gemeinnützige GmbH
Die Montessori-Schule Augsburg gGmbH bildet den Träger für die Montessori-Schule Augsburg. Über die gGmbH wird der Schulbetrieb gewährleistet, mit ihr werden alle Verträge, z. B. die Schulverträge der Schüler/sowie Schülerinnen, die Arbeitsverträge des Personals geschlossen oder auch der Mietvertrag für das Gebäude.

Verein als Gesellschafter der gGmbH
Der Verein stellt in unserer Struktur den hundertprozentigen Gesellschafter der gGmbH dar. Vereinsmitglieder haben durch ihre Stimme bei der Mitgliederversammlung über die Wahl des Aufsichtsrats und Vorstands Mitgestaltungsmöglichkeiten am Schulgeschehen. 

Pflichten der Vereinsmitglieder
Über die Vereinsmitgliedschaft werden die Gemeinschaftsarbeitsstunden für die Schule erbracht. Familien, von denen mindestens eine Person Mitglied im Verein ist, verpflichten sich zur Ableistung von mindestens 40 Stunden Gemeinschaftsarbeit in der Schule. Dafür erhalten sie vergünstigtes Schulgeld.

Vorstand und Aufsichtsrat
Die Vereinsmitglieder wählen in der Mitgliederversammlung ihre Vertreter: Den Vorstand des Vereins, von dem drei Mitglieder zusammen mit zwei direkt gewählten Aufsichtsräten den Aufsichtsrat des Schulträgers, der gGmbH bilden. Der Aufsichtsrat beruft die Geschäftsführung, berät sie und überwacht deren Arbeit. 

Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Geschäftsführung
Die Geschäftsführung stimmt wichtige Entscheidungen mit dem Aufsichtsrat ab, z. B. Änderungen bei den Beiträgen, wie dem Schulgeld oder Entwicklungsthemen der Schule. In den (mindestens) vier regelmäßigen Aufsichtsratssitzungen pro Schuljahr kommen die Aufsichtsräte und die Geschäftsführung sowie als Gäste die Schulleitung und Elternbeiratsvorsitz zusammen.

Verantwortlichkeiten von Geschäftsführung und Schulleitung
Die Geschäftsführung verantwortet den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, die Schulleitung den pädagogischen Schulbetrieb.

Gesellschafterversammlung und Beirat
Zwei Mitglieder des Vorstands bilden außerdem die Gesellschafterversammlung, die u. a. den Jahresabschluss der gGmbH feststellt und den Aufsichtsrat entlastet. Außerdem sind diese beiden Vorstände zusätzlich Mitglied im Beirat, der zusammen mit zwei Elternbeiräten und der Schulleitung über das Aufnahmeverfahren und die Schulordnung berät und entscheidet.