Überblick zur Einschulung
Bei der Frage, ob ein Kind schon eingeschult werden soll, spielen die sozial-emotionale sowie die kognitive Entwicklung eine Rolle. Es ist hilfreich, wenn das Kind schon Interesse an Zahlen und Buchstaben zeigt und bereits begonnen hat, sich über reines Spielen hinaus zu beschäftigen. Am wichtigsten ist jedoch die sozial-emotionale Reife. Die Veränderungen vom Kindergarten- zum Schulalltag sind enorm. Das Kind ist ständig anspruchsvollen Gruppensituationen ausgesetzt. Die Bezugspersonen und Räume wechseln regelmäßig. Ebenso begegnet es vielen älteren Mitschüler*innen. Hinzu kommt eine tägliche große kognitive Anstrengung über viele Stunden hinweg. Dieser Veränderung sollte das Kind gewachsen sein, um nicht in eine Überforderung zu kommen und Misserfolgserlebnisse zu haben, aus denen ansonsten auffällige Verhaltensweisen entstehen können.
Organisatorisches:
- Die Schuleinschreibung an der Sprengelschule findet im März statt.
- Das Aufnahmeverfahren an der Montessori-Schule Augsburg beginnt im Januar mit den Informationsabenden.
- Solltet ihr am Schuleinschreibungstermin eurer Sprengelschule keine feste Schulplatzzusage der Montessori-Schule haben, müsst ihr diesen Termin wahrnehmen.
- Wenn ihr eine Schulplatzzusage erhaltet, informiert die Montessori-Schule eure Sprengelschule.
- Für die vorausgehende Schuleingangsuntersuchung wird automatisch über das Gesundheitsamt ein Termin zugeteilt, der per Brief kommuniziert wird.
Zurückstellung:
Ein Kind, das spätestens am 30. September sechs Jahre alt wird, kann einmalig für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
In Bayern werden Kinder aus gesundheitlichen, intellektuellen und sozial-emotionalen Gründen zurückgestellt:
- Eine Zurückstellung aus gesundheitlichen Gründen kommt in Betracht, wenn das Kind wegen schwerer Krankheiten in der frühen Kindheit bzw. aufgrund einer Behinderung entwicklungsverzögert ist oder wenn das Kind aktuell an relevanten Krankheiten leidet.
- Eine Zurückstellung aus intellektuellen Gründen kommt in Betracht, wenn das Kind noch nicht in der Lage ist, sich mit schulischen Inhalten zu beschäftigen und die kognitive Voraussetzung dafür noch nicht gegeben ist bzw. sich noch entwickeln muss.
- Eine Zurückstellung aus sozial-emotionalen Gründen kommt in Betracht, wenn Anstrengungsbereitschaft, Konzentration, Frustrationstoleranz und Impulskontrolle noch nicht altersentsprechend entwickelt sind und die Kinder Schwierigkeiten haben, in Gruppensituationen zurechtzukommen bzw. daran teilzunehmen.
- Die Schule kann außerdem Kinder mit mangelnden Deutschkenntnissen, die keine Kita oder einen Vorkurs besucht haben, zurückstellen.